Hallo AVATAR,
schick mal eine Mail an info € tueren-akademie.de und ich schick Dir die Stellunnahme der ARGEBAU;
zum Eintrag von Mattes: hier ist zu beachten "kann"
wie Kollege Dreschler ja schon schreibt, handelt esa sich um "Abfall" aus Kunststoffen und nicht um Material zur Weiterverarbeitung (Granulat), denn sonst müpsste die Kunststofflagerrichtlinie ja für alle Kunststoffprodukte in der Lagerung angewandt werden: z.B. Autostoßfänger, Schalter, Becher.....
das war nicht gewollt und gemeint;
die Gefahr beim "Abfall" (der ja keiner ist im Sinne des Abfallwirtschaftskreislaufgesetz) liegt in der Unbestimmtheit der Materialien und der Verschmutzung durch ggf, leicht entzündliche Inhaltsreste; diese Reste können ggf. zu einem gefährlichen Coktail werden;
mfg
der Feuerteufel