Nun, ohne Ernsthaftigkeit sollte man hier keine Fragen stellen.
Es handelt sich um ein best. Brandschutzkonzept eines älteren Schwimmbads. Es hat die Besonderheit eines großen Beckens, welches für Wettkampfzwecke genutzt werden kann. Auf die Tribüne daneben passen dann mal 100 Personen.
Eingestuft ist das Bad nun als Versammlungsstätte, wobei dann das gesamte Bad hier so gewertet wurde und alle möglichen Personen (aus der Zahl der Spinte usw. berechnet) auf ca. 1000 Personen summiert wurde.
Aus der kürzlichen Diskussion über Fitnesscenter ist die Fragestellung nun für mich auf dieses Bad übertragen und ich meine, dass ansich keine Versammlungsstätte vorliegt.
Jedoch ist ein Bad prinzipiell eine Versammlung von vielen Menschen (zu Freizeitzwecken). Daher möchte ich mich hinsichtlich meinen Überlegungen etwas vergewissern, zumal es darum geht, mit der Konzeption statt der Schottung in Abschnitte (bisheriges Konzept) nun anders zu verfahren.
Hauptproblem ist für mich, dass -wie bei solch älteren Bädern- die nachträgliche Umsetzung von heutigen Regelwerken eigentlich nur schief gehen kann. Praktisch in diesem Wust an Installation im Nachhinein die LAR, LüAR nachzurüsten ist aus meiner Sicht keine besonders erfolgreiche Aufgabe.
Daher meine Überlegung, über eine verbesserte Entrauchung, sichere Entfluchtung und einer kompletten BMA/Sprachalarmierung die Brandschutzproblematik lösen, jedoch nicht unter dem Verdikt der Einhaltung der VStättV, da wegen der vielen technischen Verbindungen keine Raumschottungen (Technik usw.) möglich und vorhanden ist.