Bundesland: Bayern Autor: Michael Brandner In einem Verwaltungs- und Bürogebäude sollen pro Stockwerk in den Fluren Tee-Küchen (Spülmaschine, Kaffemaschine, ggf. Herdplattenu.s.w. aber kein Ofen) eingebaut werden.
Die Fläche des Bürogebäudes beträgt pro Stockwerk ca. 800 m? (5. Stockwerke) und das Gebäude verfügt über drei voneinander unabhängige Treppenhäuser.
Darf die Küche in den Flur, der bisher als notwendiger Flur eingestuft wurde und somit Rettungsweg ist, mit eingebaut werden,
- wenn durch die Küche die Breite des Weges nicht eingeschränkt wird
- im Stockwerk die Gebäudeflügel durch rauchdichte Türen in Flächen kleiner 400 m?eingeteilt werden. Die Flächen haben direkten Zugang zu mindestens einem der Treppenräume.
(BayBO Art. 37 (1)
Ist eine Teeküche in einer Büro- und Verwaltungsnutzung enthalten?
MfG