zu Frage 1:
Jeder der Abstandsflächen nicht einhält, muss seine eigene Brandwand/Brandersatzwand auf seinem Grundstück bauen. Somit muss auch jeder eine derartige Wand bauen.
Wenn ein Haus höher ist, muss diese Wand auch bis oben durchgehen (bis unter die Dachaut!). Dass in diesem Bereich evtl. nur eine Wand vorhanden ist, stellt kein Problem dar: Brennt es beim Nachbarn ist man durch die eigene F90-Wand geschützt, brennt es bei einem selbst, ist der Nachbar durch Ihre F30-Wand geschützt und sein tiefer liegendes Gebäude wird auch nicht so stark vom Feuer beaufschlagt und durch seine (hoffentlich) harte Bedachung geschützt.
Fehler werden hier oftmals im Detail gemacht: z.B. Wand geht nicht bis oben durch, Dachlatten/Hohlräume laufen über Wand, Dachfenster und/oder brennbare Dachaufbauten in zu geringem Abstand usw.).
zu Frage 2:
Theoretisch ja, es kommt jedoch darauf an, was Sie unter "Kombination" verstehen. Hier gibt es sicher Grenzen. Die DIN 4102 bzw. die entsprechenden abP müssen eingehalten werden.