Hallo amplan,
von welchem Sachverständigen sprechen wir hier?
Gemäß der Hessischen Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO) wäre in Ihrem Fall eine SV-Prüfung nur dann notwendig, wenn für das Gebäude die Anwendung der TPrüfVO im Rahmen der Baugenehmigung angeordnet wurde.
Inwieweit eine SV-Prüfung aufgrund anderer Rechtsbeziehungen, zum Beispiel Versicherungsverträge, bestehen, kann ich aus der Ferne nicht sagen.
Ich empfehle jedoch aufgrund jahrlanger Erfahrung, die BMA vor der "Abnahme" durch den Bauherrn durch einen SV prüfen zu lassen; das erspart einem manch Überraschung ...
Gruß
C. Lammer