Rechtliche Anfodrungen bestehen bezüglich der Farben nur bei Handfeuermeldern, die zur Feuerwehr aufgeschaltet sind - diese müssen rot sein - sowie für Handauslösungen von Löschanlagen (gelb).
Alle andere "driftet" dann in den Bereich Empfehlungen oder privatrechtliche Vereinbarungen ab.
Wir halten uns an folgende Farbsystematik:
rot
• manuelle Brandmelder (Druckknopfmelder)
• Handauslösung für Feststellanlagen (nur Wippe)
gelb
• manuelle Auslösung von Löschanlagen
grün
• Fluchtwegsteuerungen (nach EltVTR)
• Entriegelungen von Elektro-Antrieben bei Türen in Rettungswegen oder Schleusen
• Handtaster für elektrisch betriebene Türen
blau
• Handauslösung für Feststellanlagen o. ä. mit Sicherung gegen Missbrauch
orange
• maschinelle Entrauchungsanlagen (MRA)
grau
• natürliche Entrauchungseinrichtungen
• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
(Dies ist nur ein Vorschlag.)
Gruß
C. Lammer