Hallo in die Runde,
zwei Fragen zu einer bestehenden Stahl-F0-Lagerhalle (800 m², erdgeschossig) mit 40 m² Galeriebereich (Pausenraum + Naßräume, nur ein offener Treppenaufgang aus der Halle vorhanden)
In der Halle werden neben allerlei Brandlasten auch 800l Öl in 4 Fässern gelagert.
Die Fässer sind auf entsprechenden Auffangwannen aufgestellt, stehen allerdings frei in der Halle.
2 Fässer enthalten Altöl, 2 Fässer Frischöl.
Umgerechnet in kg bleibt das ja unter den kritischen 1.000 kg für brennbare Flüssigkeiten der TRGS 510 - oder fällt so ein Altölgemisch schon unter entzündbare Flüssigkeiten ?
Aufgrund der Menge an Brandlast in der Halle ist im Brandschutznachweis für den nachträglich eingebauten Pausenraum (im Stil eines Meisterbüros) der Einsatz von funkvernetzten Rauchmeldern (in der Halle) verbunden mit optischer/akustischer Alarmierung im Pausenraum und auch in den Naßräumen vorgesehen. Vom Pausenraum aus ist die ganze Halle einzusehen.
Mehr kann man doch - rein rechtlich - nicht fordern ?
Mfg