Hallo Jörg
Die Anforderungen richten sich nach § 40 LBO-SH.
"In Treppenräumen notwendiger Treppen und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen."
Also ist die erste Frage zu klären: Handelt es sich um eine Flur nach § 40 LBO-SH? (Mehr als 400 m? Nutzfläche Verwaltung im jweiligen Brandabschnitt angechlossen?).
Wenn ja, dann gilt:
Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen dann nicht, wenn die von der Fachkommission Bauaufsicht erarbeitete Muster - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) in der Fassung 03/2000 eingehalten sind.
Dort steht, dass die Verlegung der Leitungen in Fluren auf verschiedene Arten möglich ist.
Z.B. nach MLAR Nr. 3.2.2 und 3.5.1 und erleichternd nach 3.5.2
Elektrische Leitungen müssen:
- einzeln voll eingeputzt,
- in Installationsschächten und -kanälen die der Feuerwiderstandsdauer der Decke entspricht,in I 30,wenn diese Geschossdecken nicht überbrücken,
- über Unterdecken die der Feuerwiderstandsdauer der Decke entspricht,in
F 30, wenn diese Geschossdecken nicht überbrücken,
- in Hohlraumestrichen oder in Doppelböden F 30,
verlegt werden,
Aber es sind auch weitere Erleichterungen möglich, wenn es sich um einen Flur geringer Nutzung handelt: (z.B. die am Flur angeschlossene Nutzfläche beträgt weniger als 1000m?)
Unterdecken nach Absch. 3.5.4, die keine Geschossdecken überbrücken, über notwendigen Fluren geringer Nutzung, müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen (z.B. Gipskartonplatten mit 12 mm, oder in Tragkonstruktion eingelegte Mineralfaserplatten) mit nicht brennbarer Aufhängung bestehen. Einbauten von Leuchten und Lautsprechern bleiben unberücksichtigt. Durchführungen und Abschlüsse von Öffnungen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Die Unterdecke muss so ausgeführt sein, dass keine Zerstörung durch herabfallende Lasten aus Kabelträgern innerhalb von 30 Minuten erfolgt.
Also den Architekten fragen, wie der sich die Verlegung vorstellt und welche Unterdecke er vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gärtner