Hallo
Erstmal danke für die bisherigen Antworten.
So was in der Richtung hab ich mir schon gedacht.
Der Tank musste wohl innen beschichtet werden, incl Reinigung, und Trocknungszeit waren wohl 2 Wochen erforderlich.
Eine Abstimmung im Vorfeld mit Brandschutzdienststelle oder Bauaufsicht fand nicht statt. Es wurde nur der (vermutlich unliebsame?) Mieter (Betreiber der Versammlungsstätte) vom Eigentümer informiert, das am nächsten Tag die Arbeiten am Sprinkler beginnen. Dabei wurde er auf die Betreiberpflichten nach VstättV hingewiesen ("...hat Betrieb einzustellen, wenn sicherheitstechn. Anlagen nicht funktionsfähig")
Eine vom Betreiber kurzfristig organisierte Brandwache wurde von den Behörden als nicht ausreichend angesehen.
Die anderen Nutzungen wurden unverändert weiterbetrieben, dort gibt es keine so eindeutigen Auflagen in den Betriebsvorschriften wie in der VStättV. Auch wurden keinerlei Kompensationsmaßnahmen in den anderen Nutzungseinheiten vorgesehen.
Um das "geplante" Ziel zu erreichen, wurden vom Eigentümer auch noch Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und weitere Behörden informiert, daß der Mieter den Betrieb der Versammlungsstätte aufrecht erhalten will und auf weitere Mißstände / Mängel hingewiesen...
Ich bin innerhalb der Behörde damit befasst. Bevor ich nun den Eigentümer zuu hart angreife und ihm "Entmietung" unterstelle, wollte ich erstmal das Übliche Vorgehen Anderer abfragen...
Die bisherigen Antworten bestätigen meine Einschätzung, das seitens des Eigentümers auch nicht alles ordnungsgemäß verlaufen ist und ich diesen wohl nach weiteren Abklärungen mit in mein Bußgeldverfahren aufnehmen werde... inzwischen läuft die Anlage wieder...