Hallo!
Bei der Planung von WDVS (Sanierung, Dicke >10 cm), GK 5, B1- Qualität habe ich mich gefragt, ob zusätzlich zu den erforderlichen nichtbrennbaren Brandriegeln (alle 2 Geschosse umlaufend geplant, anstelle der Sturzdämmung in A1) besondere Vorkehrungen im Bereich der anleiterbaren Fenster und Balkone erforderlich sind? In den gängigen Bauvorschriften und Foren konnte ich nichts Konkretes dazu finden. Gefühlt denke ich, dass es notwendig sein könnte, da es sich ja um den 2. baulichen RW handelt, der ausreichend sicher sein muss. Gibt es Vorschriften dazu und falls ja, wo??
PS: Das Objekt befindet sich in Niedersachsen.
Vielen Dank vorweg!
Katharina Weyer