Hallo Zusammen,
ich vermute mal, dass dieses Thema oder ein ähnliches schon mal behandelt wurde, konnte es aber nicht finden.
Aus einer Bäckerei mit Cafe welches an einer Fußgängerzone liegt mit einer geringen Breite aber großen Tiefe wurden nun 2 Nutzungseinheiten gemacht.
Der vordere Bereich wurde in einen Buchladen geändert. Im hinteren Bereich verbleibt das Cafe.
Es wurde zwischen beiden eine Trennwand eingebaut ohne Brandschutzqualität und eine Schiebetüranlage ebenfalls ohne.
Beide wollen dies eigentlich so, da die Cafegäste gerne den Weg durch den Buchladen in die Fußgängerzone nutzen (gefällt dem Buchladenbesitzer) und andere wiederum mit einem neuen Buch sich noch eben mal in das Cafe setzen (gefällt dem Cafe-Besitzer.
Es handelt sich um einen Gebäude Eigentümer der beide Einheiten an unterschiedliche Personen verpachtet hat. Es sind somit klar 2 Nutzungseinheiten und müssten eigentlich eine Abtrennung in F 30 haben. Diese ist wie beschrieben aber nicht da. Andererseits haben wir in andern Läden auch oft Cafes, welche vom eigentlichen Laden nicht brandschutztechnisch abgetrennt sind(z. B. Netto, Hit-Markt, Kaufland etc.).
Wie argumentiert man also, dass die Trennwand nicht erforderlich ist?
- Rettungswege sind kein Problem (führen nicht über den anderen Nutzer)
- Versicherungsrechtlich wurde es noch nicht geklärt.
- Erste Anfrage bei der Bauaufsicht ergab dass es 2 Nutzungen sind und die Bauordnung eingehalten werden solle (was aber auch heißen kann, dass nach § 54 BauO NRW ein Sonderbau durchaus anders beurteilt werden kann)
Mit fehlen ein paar stichhaltige Argumente und die Frage, ob man in einem Brandschutzkonzept problemlos auf die Nutzungstrennwand verzichten kann.
Vorab schon mal Danke für die vermutlich wieder vielen guten Antworten :-))
MfG
Wolfgang Cordier