Zur Jahrtausendwende mußten tragende Teile der Treppen in Gebäuden die heute mit GKL 4 bezeichnet werden min. feuerhemmend sein.
Die von Ihnen beschriebenen Holztreppen dürften dann schon recht massiv sein um diese Anforderung zu erfüllen...
Schlußendlich wird es auf die Nutzung ankommen, bei einem Mehrfamilienhaus der GKL 4 gibt es sicher keine Möglichkeit von der Forderung weg zu kommen.
Anders wäre ev. die Beurteilung bei z. B. einem Einfamilienhaus der GKL 4.
Gruß
Hannes