Wenn Sie von materiellen Anforderungen des Baurechts abweichen wollen, müssen Sie entweder erklären, warum gegen diese Abweichung keine Bedenken bestehen, oder durch welche Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele der Bauordnung (anderweitig) erreicht werden.
Für diese Kompensationsmaßnahmen gibt es keinen "Musterkatalog" oder ga eine Ferndiagnose; letztendlich muss die Abweichung ja auch vom Entwurfsverfasser getragen werden.
Ob die Genehmigungsbehörde die Abweichung mitträgt, ist dann die nächste Frage, die Sie sinnvollerweise vorab klären sollten.
Gruß
C. Lammer