Sofern die Halle nach IndBauRL Abschnitt 6 genehmigt ist, stellt die Umnutzung sicherlich kein brandschutztechnisches Problem dar.
Doch zu der Umnutzung kommt ja noch die bauliche Veränderung (räumliche Trennung in 2 Mietbereiche) die für die RWA, Flucht- und Rettungswege etc. von Bedeutung ist.
Aus Sicht des Planers ist vorab zu prüfen ist ob im Bereich des B-Planes überhaupt die gedachte Nutzung zulässig ist.
Fazit:
Mit dem angepassten BSK, und den daraus resultierenden baulichen Änderungen, sollte die Beantragung der Nutzungsänderung (sofern Nutzung zulässig), ein einfacher (natürlich kostenpflichtiger) Verwaltungsakt sein.
Gruß aus dem Norden
Piet