Auszug aus den Hinweisen für die Bauscheinauflage:
(Originaltext)
02. Für die fach- und sachgerechte Ausführung des Gebäudes und der Einzelgewerke hinsichtlich der geplanten brandschutztechnischen Maßnahmen ist ein versierter Fachbauleiter Brandschutz zu bestellen und der Bauaufsicht mit der Baubeginnsanzeige namentlich zu benennen. Dieser ist für die ordnungsgemäße Ausführung aller brandschutztechnisch relevanten Maßnahmen und für die Einhaltung des Brandschutz-konzeptes einschließlich der brandschutztechnischen Anlagen verantwortlich. Die fachgerechte Ausführung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen nach dem vorgelegten Brandschutzkonzept ist schriftlich zu dokumentieren. Die übereinstimmende Bauausführung mit dem geprüften Brandschutzkonzept und den brandschutztechnischen Auflagen ist durch regelmäßige Kontrollen, sowie durch eine Abnahme vor der Inbetriebnahme vom Fachbauleiter Brandschutz schriftlich zu bestätigen. Das Abnahmeprotokoll ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
Bei dem BV handelt es sich um ein DGH in Holztafelbauweise, erdgeschossig mit einer max. Nutzeranzahl von 230 Personen.
(Sonderbau nach Versammlungsstättenverordnung)
Auftrag zur Fachbauleitung nach AHO Nr.17 Stufe 1 abgeschlossen.
Frage: Ich finde die Aufgabenbeschreibung der Bauaufsicht ein wenig überzogen. Wie ist hier die Rechtslage?