Hallo Leute,
kurze Beschreibung:
notwendiger Flur in einem Seniorenheim,
unterteilt in 2 Brandabschnitte,
getrennt durch eine Brandwand mit T-90 RS,
Bodenbelag B 1,
meine Frage:
Der Bodenbelag wurde nicht unter der T-90 RS Tür Brandschutz-technisch getrennt.Ist das zulässig?
Nach meiner Auffassung muss der Boden unter der T-90 RS getrennt werden. Somit ist gewährleistet das bei einem Höllenfeuer nach DIN 4102 kein Feuer in den angrenzenden Brandabschnitt überspringen kann.
Über eine kurze Stellungnahme,wen es geht mit Quellennachweis wäre ich echt dankbar. Der Bauherr beruft sich auf die schon erfolgte Bauabnahme, Juni 2013, durch die Behörde.
Ich habe die Aufgabe das Gebäude VB mäßig zu bewerten.
Schon jetzt Danke für Eure Mühen.
Gruß
Mario Fuhlen