Hallo an Alle,
ich habe eine Frage:
Ich habe es mit einem großen Wohngehäuse zu tun. Da drin befindet sich ein notwendiger Flur, dessen Anforderungen (nicht brennbar, kein Aufenthalt, keine (brennbaren) Gegenstände) klar sind.
Der Bereich wird nicht gesprinklert und somit die Priorität der Anforderungen an erster Stelle.
Dies gefällt den Herrschaften jedoch nicht. Diese wollen den Flur "wohnlicher" gestalten und mit Möbeln, Pflanzen etc. ausstatten.
Ist das möglich? Gibt es Ausnahmen, die dies zulassen? Mir sind nämlich keine bekannt. Ich durchforste das Internet und wäre dankbar für jeden Hinweis.
MfG