Hallo Frau Loehr,
manchmal machen es uns die Verordnungen nicht leicht. Hat er jetzt § 8 VkVO eingehalten oder nicht?
Der Radius liegt > 25 m. Na gut.
Aber wer läuft schon auf dem Radius ins Frei?
Der Laufweg von 35m - meiner Ansicht nach das entscheidende - wird ja eingehalten. Schließlich ist das der Weg, den der Flüchtende zurücklegen muss.
Ich muss Herrn Schäfer zustimmen.
Wenn das alles an Abweichungen ist sollte man es Vertreten können.
Die 25 m Radius helfen lediglich noch, Absatz 1 bezüglich der entgegengesetzt liegenden Ausgänge zu unterstützen. Darauf sollten Sie noch achten. 35 m Stichweg könnten evtl. ein Problem sein.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, das der Rest stimmig ist und keine weiteren Abweichungen vorliegen, welche ebenfalls Auswirkungen auf Fluchtmöglichkeiten und Brandausbreitung haben.
Gruß
Wolfgang Cordier