Bundesland: Bayern Autor: S.Fatma Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme bei folgendem nicht weiter:
Laut BayBO ist der Aufzugamaschinenraum in F90-Qualität herzustellen.
Wie ist es wenn z.B. Lüftungs- und Elektroleitungen durch diesen geführt werden muss?
Darf man das überhaupt? (Habe was im Hinterkopf, dass das nicht erlaubt ist, kann mich aber nicht erinnern wo das steht.)
Wenn ja, muss man die Lüftungsleitungen dann mit Promat in einem Kanal abkoffern, oder reichen Brandschutzklappen in den F90-Wänden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
MFG
S.Fatma