Eine eingeschossige Tiefgarage unter einer größeren Sporthalle soll möglichst, über Rauchableitungsöffnungen mit 1.000cm²Querschnitt/Stellplatz entraucht werden können.
Bei Anordnung von Öffnungen und Lichtschächten im Fassadenbereich kann die Abstandsforderung von max. 20m zu jedem Stellplatz jedoch nicht eingehalten werden.
Für eine Fläche von 10x30m im Inneren des Geschosses kann eine wirksamme Rauchableitung nicht nachgewiesen werden.
Ist es denkbar und aerodynamisch sinnvoll ,
a.: nur den nicht abgedeckten Bereich, mit Schächten über Dach ohne Ventilatoren) zu entrauchen ?
b.: ergänzend zur natürlichen Rauchableitung, für nicht abgedeckten Bereich ein maschinelle Rauchableitung vorzsehen ?
c.: bestehen andere Möglichkeiten, (Schubventilatoren?) eine natürliche Rauchableitung über Fassdenöffnungen in der Gebäudetiefe wirksam zu unterstützen?
J.Peters