Guten Tag,
ich habe eine Frage zu Batterieräumen in Berlin.
Gem EltBVO heißt es:
"Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Türen muss
derjenigen der raumabschließenden Bauteile
entsprechen;"
BauOBln:
"Öffnungen in Trennwänden nach Absatz 2 sind nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind; sie müssen feuerhemmende, dicht- und selbstschlie-ßende Abschlüsse haben"
Normalerweise bau ich in eine feuerbeständige Wand eine feuerhemmende Tür ein. Der Batterieraum ist ein besonders schutzbedürftiger Raum und wird deshalb fb abgetrennt.Muss ich den o.g. Satz aus der EltBVO so auffassen, dass ich in diesem Falle eine T90-Tür einbauen muss?