Hallo miteinander,
ich plane gerade ein kleines eingeschossiges Feuerwehrgerätehaus 13x14m, GK 1, Bayern.
Um Kosten zu sparen war auf Grund des begrenzten Budgets ein einfacher kompakter Grundriss mit möglichst wenig Verkehrsfläche Maßgabe. Die beiden Umkleideräume (D/H) mit deren Sanitärbereich sind direkt von der Fahrzeughalle (95qm->Kleingarage) jeweils über eine T30-Tür zugänglich.
Aufenthaltsräume sind nicht vorhanden (wobei die Behörde schon überlegt hat, inwieweit bei den Umkleiden hier bereitsein "ständiger Aufenthalt" vorliegt.
(wobei ich hier anderer Meinung bin. Wenn die Feuerwehr beim Umziehen so viel Zeit benötigt, dass von einem ständigen Aufenthalt die Rede sein kann, stell ich weniger den Brandschutz des Feuerwehrhauses, sondern vielmehr den der gesamten Ortschaft in Frage, dies aber nur am Rande...)
Entscheidend ist, dass der (einzige) Rettungsweg aus den Umkleiden/Sanitärbereich über die Fahrzeughalle direkt ins Freie führt.
Da die Fahrzeughalle/Garage keine eigene Nutzungseinheit darstellt führt der RW nicht über eine andere Nutzungseinheit und wäre somit durchaus zulässig?! Aufgrund der örtl. Situation (Hanglage) und des Grundrisses sind direkte Ausgänge von den Umkleiden nicht möglich bzw. funktional ungünstig.
Die Behörde konnte aber hierzu auch keine eindeutige Aussage treffen. Im Prinzip bin ich als Architekt/Brandschützer für den Brandschutz verantwortlich, bei GK 1, kein Sonderbau werden wenn nur Abweichungen geprüft.
Grundsätzlich sehe ich die Situation bei den überschaubaren eingeschossigen Gebäude unkritisch, selbst die Trennwand zw.
Fahrzeughalle/Garage und Umkleiden sehe ich fragwürdig (-> evtl. Abweichung)
Ich kenne zahlreiche (ältere) Feuerwehrhäuser, da sind die "Umkleiden" in Form von Wandhaken direkt in der Fahrzeughalle untergebracht.
Ist bei der Fahrzeughalle an sich ein 2. Rettungweg erforderlich? Sie ist einerseits nur eine Kleingarage,
andererseits ist hier mit "ständigen Aufenthalt" (Schlauchwäsche/Wartungsarbeiten, etc...)zu rechnen.
Aber eine Kleingarage kann/darf nicht gleichzeitig ein Aufenthaltsraum sein.
Viele Grüße
OG