Hallo Herr Scheibe,
laut Länderbauordnungen muß ja, ganz allgemein, auch die Rettung von Tieren im Brandfall möglich sein.
Ich kann mich jedoch nicht entsinnen, im Baurecht oder auf den Gebieten Brandschutz oder Sicherheit irgendwo etwas konretes hierzu gelesen/gehört zu haben. Ich sage mal: es gibt hierzu keine Bestimmungen.
Stünde ich vor dieser Frage, würde ich mich wohl zuerst mit den betreffenden Bauern ...äh, Landwirten und über deren Erfahrungen unterhalten. Ein für die Nutzung effektiver Grundriss (mit entspr. breiten Gängen und vielen Ausgängen) sollte wohl auch den Brandschutz mit abdecken.
meine ´zwei Cents´.
M. Koeppen