Hallo Leute,
ein großes Eckgebäude liegt mit 2 Seiten an einer öffentlichen Straße und vor den anderen beiden Seiten ist ein gepflasterter Weg vorhanden, so daß eine Art Umfahrung entsteht.
In einem Lageplan einer Baugenehmigung des Landes Berlin aus dem Jahre 1973 zu diesem Gebäude ist jeweils der gepflasterte Weg im Einmündungsbereich in die Straße mit "Feuergasse" beschriftet. Ich kenne diesen Begriff nicht und meine Frage lautet ob es sich im bauordnungsrechtlichen Sinne um:
- eine Feuerwehrzufahrt,
- einen Feuerwehrzugang,
- oder um eine Freifläche zur Verhinderung des Brandüberschlages auf benachbarte Gebäude handelt. Wer kann mir weiterhelfen?
Meyexx