Beim Einsortieren der letzten Änderungen in den Brandschutzatlas habe ich bemerkt, dass eine nach meiner Meinung wichtige Quelle unter 12.2 "Erfordernis von Flucht- und Rettungsplänen" fehlt.
In Abschnitt 9 der ASR A2.3 werden auch die Kriterien genannt, die einen Flucht- und Rettungsplan erforderlich machen:
Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:
- bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung)
- bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr)
- in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Punkt 5 (2) c) bis f)), wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).
Da ist die Regel doch das bessere Argument als der Brandschutzatlas, in dem das natürlich auch zu finden ist.
m. f. G.
U. Drechsler