90 Min Feuerwiderstandsdauer bekommt man geregelt, Hessen hat dazu parallel zu "F 60 A" die Forderung "F 90 BA" eingeführt. Dafür gibt es auch Prüfzeugnisse, z.B. von fermacell. "Eigentlich" wird bei "F 90" "A" erwartet, d.h. keine Mitwirkung des brennbaren Bauteils. Das geht in Richtung Kapselkriterium nach Holzbau Richtlinie, was aber ein ziemlicher Aufwand und kaum gerechtfertigt ist.
Denkbar ist es, mit einer vernünftigen Bauaufsicht unter Beiziehung der Brandschutzdienststelle zu vereinbaren, als Abweichung "F 90 BA" zu bauen statt "F 90 A". Das erfüllt seinen Zwck und wenn man alle Hohlräume gewissenhaft nichtbrennbar dämmt, gibt es auch keine Brandweiterleitung.
Ich schlage nicht gerade ein GK 5 Altenheim vor aber alle "gewöhnlichen" Gebäude kann man gewiß verantworten. Trennwände und Brandwände besonders sorgfältig ausbilden, daß kein Feuer durch das Gesamtgebäude läuft. mfg Schächer / Hessen