Hallo Forum,
bei einem mir derzeit vorliegenden Bauvorhaben gibt es 2. Probleme mit der Entrauchung der Kellerbereiche.
Folgende Situation:
Bürogebäude mit zwei quaderförmigen Gebäudeteilen (je. ca. 170m² Grundfläche). Zwischen den beiden Quadern befindet sich ein notwendiger Treppenraum. Die Bürobereiche werden vom Treppenraum aus über einen Flur erschlossen.
Innerhalb des Treppenraumes befindet sich ein Kabelschacht. Dieser ist in allen Geschossen mind. F90 abgetrennt und wird über Dach geführt. Im Kellergeschoss ist der Schacht über eine T30 RS Türe vom Treppenraum aus begehbar.
Die beiden Kellerbereiche haben keine Öffnungen in den Außenwänden. Sie können lediglich vom Flur aus über eine Zugangstüre erreicht werden.
In den Kellerbereichen sind keine geschlossenen Wände zur Schaffung von einzelnen Kellerräumen geplant. Für die einzelnen Nutzer sollen Bereiche durch Metallgitterzäune abgetrennt werden.
Problemstellung 1:
Nun stellte sich die Frage, wie die Feuerwehr die Kellerbereiche im Brandfall entrauchen kann um einen wirksamen Löschangriff vornehmen zu können.
Da der Kabelschacht doch nicht als solcher gebraucht wird ist ein derzeit diskutierter Vorschlag, die Kellerbereiche an den Kabelschacht im Treppenraum anzuschließen und den Rauch dann über Dach zu führen.
Der Kabelschacht hat eine Grundfläche von ca. 1,5m² so dass pro Keller eine Öffnungsfläche von 0,75m² angerechnet werden könnte (ca. 0,44% der Grundfläche).
Der eine Keller grenzt direkt an den Schacht so dass hier nur eine Öffnung geschaffen werden müsste. Der zweite Keller würde über einen durch den Treppenraum führenden Kanal an den Schacht angeschlossen.
Um eine Rauchausbreitung von einem in den anderen Keller zu vermeiden, würde der Kanal 2 bis 3m im Schacht nach oben geführt werden.
Was haltet Ihr von dieser Lösung?
Wie groß müssten die Entrauchungsöffnungen eurer Meinung nach sein und gibt es dafür Rechts- oder Berechnungsgrundlagen?
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Problemstellungen bei der Entrauchung von Kellergeschossen und wie wurde damit bisher umgegangen?
Problemstellung 2:
Nach meiner Auffassung werden an die Wände innerhalb der Kellerbereiche keine Anforderungen gestellt. Somit könnte ein Mieter jederzeit statt der offenen Metallzaunlösung auf die Idee kommen seinen Bereich abzumauern (mit Einverständnis des Vermieters) oder die Wände anderweitig "rauchdicht" zu verschließen (z.B. Spanplatten als Sichtschutz).
Wie würdet ihr damit umgehen?
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Problemstellung und wie habt Ihr das gelöst?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Anregungen.