Ach Feuerfux,
das ist doch Wortklauberei. Tu ich jetzt auch mal:
§ 19 PrüfVBau gibt dem PrüfSV zwei Aufgaben auf:
Er muss sich "informieren" und "Forderungen würdigen".
Während er Ersteres vielleicht tatsächlich so machen kann, wie Du schreibst (also auf Neudeutsch "googlen"), kann ich mir nur schwer vorstellen, wie er an Forderungen der Feuerwehr kommen soll (um diese zu würdigen), wenn er irgendwie "inaktiv" ist.
Forderungen können sich doch eigentlich nur auf ein spezielles Bauvorhaben beziehen; was sollten denn diese "Forderungen" sein, wenn diese allgemein in einem "Merkblatt" o.ä. bekannt gemacht werden würden?
Und wenn Du über den Tellerrand eines üblichen Bauträgerprojektes (also ein B-Plan-konformes Mehrfamilienhaus mit TG im Freistellungsverfahren) hinausschaust, dürfte schon klar werden, dass z.B. bei der Ansiedelung eines Industrieunternehmens "auf der grünen Wiese" durchaus konkrete, auf das Bauvorhaben bezogenen Forderungen gestellt werden könnten, die nicht von Vornherein pauschal mit einem "Merkblatt" abgehandelt werden können.
Theoretisch könnte man das Verfahren grundsätzlich auch komplett ohne Feuerwehr durchziehen. Der Prüfstatiker fragt ja auch niemanden; und das Verfahren im Brandschutz ist ja zum teil von dort "abgekupfert".
Aber: Warum sollte man auf etwas verzichten, das (vor der Einführung der PrüfSV für Brandschutz) bereits bestens funktioniert hat? Die Frage ist nur: Kommt dann ein vergleichbares Ergebnis raus, und zwar hinsichtlich der Sicherheitsstandards als auch der wirtschaftlichen Aufwendungen des Bauherrn.
Übrigens: Es gibt durchaus PrüfSV, die die Bescheinigung I ausstellen, noch bevor sie die Feuerwehr angehört haben (Ob richtig oder falsch, sei mal dahingestellt). Leider tröpfeln dann immer wieder "nachträgliche" Forderungen in den Bauablauf ein, die alles nur komlizierter machen.
Und zum Thema Mutmaßungen:
Bitte, benenne diese doch. Würde mich brennend interessieren.
gruß
Werner Müller