Hallo zusammen,
Sachverhalt:
In einem öffentlichen Verwaltungsgebäude, das 1982 genehmigt wurde, wurde als Auflage gefordert:
das die in den einzelnen Geschossen zu den Treppenhäusern führenden Türen als rauchdichte selbsschließende Türen einzubauen sind.
Desweiteren wurden für die allgemein zugänglichen Flure, nach einer Flurlänge von mehr als 20 m gefordert diese mit selbstschließenden rauchdichten Türen zu unterteilen.
Nach heutiger in Augenscheinnahme wurde festgestellt, das die geforderten rauchdichten Türen eine nur dreiseitige umlaufende Rauchdichtung haben.
Frage:
Entsprechen die damals eingebauten Türen den Anforderungen
der DIN 18095.