Hallo zusammen, bitte mal wieder darum, das Brett vorm Kopf zu lösen.
Ein winkelförmiges Ensemble von Stall und Wohnhaus soll durch Abriss eines Teils des Stalles zu zwei getrennten Gebäuden gebaut werden. Der Stall würde dann mit dem Giebel zur Traufe das Hauses stehen.
Das Wunschmaß des Bauherren ist 3,3 m Abstand.
Wenn ich die NBauO, §7 und die DVNBauO richtig deute, ist das so möglich.
Dürfen im Bereich, wo sich die Gebäude gegenüberstehen, Fenster befinden? Da stehe ich irgendwie auf dem Schlauch und suche vermutlich im Brandschutzatlas an der falschen Stelle.