Hallo Zusammen,
vielen Dank erst einmal Herr Lammers. Ihre Hinweise waren sehr hilfreich für mich.
Ergänzend zu meiner Ausgangsfrage stellt sich mir nun eine weitere Frage.
Diese betrifft die Anforderung an die Wasserversorgung gemäß Abschnitt 3.13 des Merkblattes Windenergieanlagen. Darin lautet Satz 3: "Nach 30 Minuten muss eine Wasserversorgung von 800 l/Min. sichergestellt sein." Unklar ist mir, ob sich dieser Satz auf den vorangehenden Satz bezieht. Dieser lautet: "Liegt die WEA in einem Waldbrand gefährdeten Wald, ist zur Erstversorgung eine Löschwassermenge für eine Löschzeit von 30 Min bei 400 l/Min vorzuhalten."
Im Klartext will ich also wissen, ob die Anforderung an eine Wasserversogung nach 30 Minuten grundsätzlich besteht oder nur bei einem Waldbrand gefährdeten Wald. Gibt es hier im Forum vielleicht einen Experten, der sich mit dem Merkblatt Windenergieanlagen auskennt und weiß, wie dieser Sachverhalt gemeint ist???
Ich danke für Hinweise und Tipps!
Schöne Grüße, Nadja Ludwig