Ein Feuerwehraufzug zeichnet sich dadurch aus, das er über die Normen für Personen- und Lastenaufzüge hinausgehende Anforderungen erfüllen muss.
Einer normalen Nutzung steht also nichts im Wege.
Es muss einzig verhindert werden, dass andere als die Feuerwehr die Funktion "Feuerwehraufzug" aktivieren können; in der Regel erfolgt daher die Aktivierung mit einer Schließung der zuständigen Feuerwehr.
Rechtliche oder normative Einschränkungen gibt es auch weder für Hoch- noch für Krankenhäuser; was der Betreiber allerdings für sich festlegt, bleibt ihm unbenommen.
Gruß
C. Lammer