Hallo Forum, Hallo Herr Schächter,
sicher ein Zahlendreher. Die 18195 mit den Blättern behandelt Bauwerksabdichtungen. RS ist in der 18095 geregelt.
In den Beiträgen sind die richtigen, aber auch unzutreffende Erläuterungen enthalten. Da hier auch einiges überzogen dargestellt wurde möchte ich die richtigen Aussagen mit einem etwas ?schizophrenen? Vergleich untermauern. Wenn es einer Fa. gelingt eine BS Tür aus Pappe so zu imprägnieren, dass sie die Prüfung besteht und eine Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis bekommt, dann kann man auf und nieder springen, die Tür darf in einer Brandwand eingebaut werden.
Viele Kollegen lassen doch auch in Kurstofffallrohre > 32 mm Durchmesser in Decken einbauen, obwohl das nicht funktionieren kann. Bis die ansprechen sind Funken oder Glut schon im Keller. Wenn dort ein Knie ist brennt das durch. Und das Feuer ist ggf. von der 4 Etage in den Keller gerauscht.
Viele Grüße Rainer