Hallo Forum,
wie würden die Kollegen entscheiden. Ich habe einen Industriebau im Bestand. Lagerhalle 2000 m², geteilt durch eine Brandwand in 500 m² + 1500 m². Die 500 m² werden weiterhin als Lagerhalle vermietet, in den 1500 m² ist eine Kfz-Werkstatt geplant. Beide Teile funktionieren vollkommen unabhängig voneinander. Es gibt nun 2 Möglichkeiten:
1. Ein Gebäude als Industriebau mit 2000 m² der durch eine innere Brandwand geteilt wird. Das heißt also Sonderbau, IndBauRL und Prüfung.
2. Zwei Gebäude auf einem Grundstück durch eine Brandwand getrennt. Lagerhalle 500 m² (Bestand) wird nicht betrachtet. Kfz-Werkstatt mit 1500 m² ist kein Sonderbau und wird auch nicht nach IndBauRL betrachtet.
Was meinen die Kollegen dazu?
Gruss PF