Hallo die Herren,
die Interpretation von Herrn Lammer, das Wort "unmittelbar" auch auf die Treppenräume zu beziehen, halte ich für falsch. Nach meiner Ansicht bezieht sich das ausschließlich auf das Freie:
"Jede Mittel- und Großgarage muß in jedem Geschoß mindestens zwei möglichst entgegengesetzt liegende Ausgänge haben, die unmittelbar ins Freie oder in Treppenräume notwendiger Treppen führen."
Übersetzt heißt das für mich:
Entweder
1. unmittelbar ins Freie
oder
2. in Treppenräume notwendiger Treppen
Das Wort "unmittelbar" wird regelmäßig (in allen möglichen Gesetzestexten und Verordnungen) im Zusammenhang mit dem Freien genannt, aber nicht mit dem notwendigen Treppenraum (außer dem Ausgang aus diesem).
Schleusentüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen (§11 GaStellV), das stellt klar, dass sie in der Regel als Fluchtwege gesehen werden. Sie müssen zunächst 2(!) feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Türen haben. Wenn sie aber zu Fluren, Treppenräumen und Aufzugsvorräumen führen, darf die "innere" Türe "nur" rauchdicht und selbstschließend sein, weil es sich um Brandlastfreie Bereiche handelt.
Aus meiner Sicht ist davon auszugehen, dass es sich dabei um "notwendige" Flure und Treppenräume handelt, da nur so sichergestellt ist, dass diese Brandlastfrei sind. Der Rettungsweg ist aber bis zum Treppenraum zu messen!
Ich habe schon des Öfteren eine Abweichung dafür beantragt, die 30 m bis zur Schleuse als sicheren Bereich zu messen.
Ich persönlich finde es eher sachgerecht einen notwendigen Flur zwischen Schleuse und Treppenraum auszubilden, wobei aus meiner Sicht das Baurecht zulässt eine Schleuse mit 2 T30/RS Türen in einen "nichtnotwenigen" Flur (ggf. mit offenen Kellerverschlägen) und von dort in den Treppenraum zu führen. Rettungswege von Garagen führen nach §12(3) GaStellV über Fahrgassen und Gänge(!) ins Freie oder notwenige Treppenräume. Wenn ich aus der Garage flüchte, weil es dort brennt, bin ich doch nach der Schleuse eh in einem sicheren Bereich. Ich muß doch nicht davon ausgehen, dass es dort auch brennt. Und wenn es im Keller brennt, dann habe ich den zweiten Rettungsweg der Garage. Was wir nicht vergessen dürfen, eine Garage stellt einen der wenigen Fälle dar, wo Nichtaufenthaltsräume zwei Rettungswege benötigen. Bei einer reinen Wohnhausgarage muss man es doch nicht übertreiben, oder?
Gruss PF