Hallo Forum,
folgender Fall:
unterirdische Großgarage mit natürlicher Lüftung über seitliche, nach oben offene Schächte (gewünschte Variante). Neben bzw. auf der Garage stehen mehrere Gebäude (hier Gbkl. 4 bzw. 5).
Das Dach der TG stellt im 5m Abstand zu den Außenwänden der Gebäude das Dach eines Anbaus dar, Anforderung als raumabschließendes Bauteil in diesem Bereich also fb.
Wenn im Dach kein Loch wg. eines möglichen Brandüberschlags sein darf, dann sinngemäß doch auch nicht unmittelbar daneben in Form eines nach oben offenen Lüftungsschachts, oder?
Das steht aber weder in der BayBO, noch in der GaStellV (oder im Brandschutzatlas) so drin.
In meinem konkreten Fall ist es so, dass zwischen den Gebäuden nie mehr als 10m Abstand ist, d.h. es ist kein Lüftungsschacht mit mehr als 5m Abstand möglich.
Muss der Bauherr also eine mechanische Abluftanlage mit entsprechend verzogener Fortluftöffnung einbauen, obwohl das nirgends explizit steht?