hallo kolleginnen und kollegen...
das thema raumausstattung (möbel, vorhänge usw.) wurde in verschiedenen beiträgen schon angesprochen, aber ich höre und lese hier immer wieder unterschiedliches bzw. empfehlungen und stelle deshalb die frage(n) nochmal in den raum (mein AG will wissen, ob er muss oder soll):
es geht um fitness-studios allgemein und bundesweit...
und hier
1. um ausstattung wie die empfangstheke, umkleidenschränke, schränke für geld- und getränkeautomaten usw. evtl. auch fitnessgeräte (polsterung)
2. um wände zu kursräumen (unter 100 qm), die im brandschutzkonzept nicht gesondert aufgeführt sind
zu 1. die "einrichtungsgegenstände" werden aus holzwerkstoffplatten mit verschiedenen beschichtungen hergestellt...
zu 2. die kursräume werden teilweise in holzständerbauweise (also normal entflammbar) erstellt und ebenfalls wie unter 1. bekleidet...
meines wissens sagt nur die VStättVO etwas über die ausstattung (schwer entflammbar) aus ... die bauordnungen stellen an die ausstattung keine anforderungen...
vielen dank für eure beiträge
mit sonnigen grüssen aus franken