Hallo Arnulf,
etwas Richtiges nicht zu machen, nur weil es nicht in der Bauordnung steht, wäre sträflich. Wie Ninni ausführte, ist eine Trennwand zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen erforderlich. – Im vorliegenden Fall (zum Abschluss von Räumen mit … erhöhter Brandgefahr) feuerbeständig. Und da sicherlich schwierig wird, zu verhindern, dass sich der Brand unter das Dach des Wohnhauses ausbreitet, auch wenn alle Fenster zugemauert werden, beugt die feuerbeständige Ausführung eines 5 m breiten Dachbereiches (einschließlich der tragenden Bauteile)einer Brandausbreitung sicherlich vor.
Die Aufgabe des Architekten / Sachverständigen ist es, mögliche Gefährdungen zu erkennen und diese abzuwenden – nicht alle gesetzlichen Regeln auszuschöpfen.
Die Bauordnung ist das Brandschutzkonzept für den Normalfall, der hier bestimmt nicht vorliegt. Entscheidend ist es, die in der Bauordnung formulierten Schutzziele zu erreichen:
§ 27
Tragende Wände, Stützen
(1) 1Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein.
§ 28
Außenwände
(1) Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.
§ 29
Trennwände
(1) Trennwände nach Absatz 2 müssen als raumabschließende Bauteile von Räumen oder Nutzungseinheiten innerhalb von Geschossen ausreichend lang widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein.
§ 30
Brandwände
(1) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brand-abschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.
§ 31
Decken
(1) 1Decken müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein.
§ 32
Dächer
(1) Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).
Was danach in der Bauordnung steht funktioniert in der Regel – es gibt aber auch andere Möglichkeiten, ein Schutzziel zu erreichen.
m. f. G.
U. Drechsler