hier stimme ich Herrn Lammer weitgehend zu; Kleinflugzeuge sind zwar Verkehrsmittel, aber keine Kraftfahrzeuge im Sinne der GarVO;
es ist anzunehmen, dass in den Hallen auch die Wartungs- und Reperaturarbeiten durchgeführt werden? auch deshalb ist es keine Garage, sonderen ehrer wie eine KZF-Werkstatt zu sehen;
Bewertung n. LBO und ggf. Abweichung auf F0, wenn diese vertretbar ist und das Gebäude freistehend mit entsprechenden Öffnungen (Hanger-Tore) versehen ist, die Wärme- + Rauchabzug sicherstellen und die RW ok sind;
nur weil die Dinger einen Motor und Sprit haben, sind sie noch keine Autos; sonst müssten wir bei jeder Baufirma das Lager für Rüttelplatten, Generatoren, und ähnliches und bei jeder Gärnterei mit Rasenmähern die GarVO anwenden!?!?
@Lammer:
vielleicht wird das Riskiko der Garage höher eingestuft, als das der KFZ-Werkstatt, weil dort die Fahrzeuge in größerer Anzahl und unbeaufsichtigt rumstehen und so ein Brand schlechter wahrgenommen wird? daher ist dort der passive Brandschutz intensiver zu beachten (Rauchabzugsöffnungen als Zwangsöffnung, ggf. Überwachung BMA, Schleusen,..;)
in der Werkstatt sind Personen, die den Brand früher erkennen können - und wenn keine Personen nach Feierabend mehr da sind, ist der größte Anteil des öffentlich-rechtlichen Schutzziels "Leben und Gesundheit" nicht mehr gefährdet?
mfg
der Feuerteufel