Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Böttcher,
"eigentlich" sollten Balkone in der F Klasse der Decken errichtet werden, daß man darauf vertrauen kann, von dort auch gerettet werden zu können. Die MBO hat aber eine Ausnahme zugelassen und alle Balkone, "die nicht offene Gänge als notwendige Flure" sind, freigestellt (F Null). Die HBO hatte dies übernommen, in einer Novelle Sept 2005 jetzt aber klargestellt, daß dies auch für den Zweiten Rettungsweg gilt: also: wenn 1.Rw oder 2. Rw dann Balkone in der F KLasse der Decken.
Wenn man die Anforderungen an Außenwände (W 30, W 90) nimmt, die nur mit der eingeschränkten ETK geprüft werden (Steigung wie ETK aber nur bis 500°, dann gleichbleibend immer 500°), dann fallen Stahlbalkone auch nicht ein, weil sie 500° schon noch ertragen können. Sie verziehen sich aber und falls sie nicht geschlossen sind, wird man geröstet, weil durch Gitterroste usw. von unten die Hitze durchschlägt.
Die BayBo habe ich gerade nicht zur Hand, richtig ist aber, eine F Klasse zu wählen, daß die zu rettenden Personen nicht vorzeitig abstürzen.
mfg Schächer