... oder auch ganz formal betrachtet:
im der IndBauRL steht etwas von der "tatsächlichen Lauflänge" diese ist wie von Herrn Schächer genannt zu bemessen. Diese tatsächliche Lauflänge darf (nach meinem Verständnis) nicht durch irgdendwelche Möbel, Maschinen, Regale, Paletten oder was auch immer eingeschränkt werden.
Formal wir die "Rettungsweglänge" problematisch wenn wir eine Lagerhalle mit einem Regalsystem, welches eine Höhe von mehr als 7,50 m hat, betrachten. Dieses Regal ist dann ein genehmigungspflichtiger Einbau, welcher bei der Länge der Rettungswege zu berücksichtigen ist. Hier wird also nicht die tatsächliche Lauflänge entscheidend, sondern die Länge der "Rettungswege".
Gruß aus dem Norden
Piet_HB