wenn es sich um eine echte Gartenhütte handelt, d.h. überschaubar klein, nicht zum Wohnen, nicht Daueraufenthalt, ist Löschwasser n i c h t erforderlich. Grundlage: bis die Feuerwehr dort ist, ist die Hütte ohnehin hin (futsch). Daher verlangt die HBO § 38: Gebäude mit Aufenthaltsräumen ... Wasserversorgung gesichert ist, das gilt nicht für Wochenendhäuser (und die sind größer als Garetenhütten). Abs 2 regelt, "woher Löschwasser kommt". Und da präzisiert die HE-HBO in 38.2: "kann durch ... Löschwasserentnahmestellen aus Gewässern gesichert werden".
Die erste Frage an die Bauaufsicht muß sein: warum entgegen dem zweiten Satz in 38(1) überhaupt, die zweite Frage: kann man aus der Lahn das Wasser normal nicht entnehmen ? Gibt es angrenzend noch ein, zwei, drei, viele Gartenhäuser, o h n e daß bisher eine Entnahmestelle erforderlich wurde ?
Die Forderung nach einer Entnahmestelle wäre richtig, wenn es ein ziemlich großes Gartenhaus (größer als Wochenendhaus) wäre ... klären, hingeben. Und notfalls auf den Busch hauen. Dort sind seltsame Auflagen nicht ganz selten. mfg Schächer