Zitat:
Ich darf noch ketzerisch anmerken, dass ein Melder einer BMA gemäß DIN VDE 0833 einmal (!) im Jahr geprüft werden muss (dies auch vor dem Hintergrund, dass eine BMA auch zum Personenschutz eingesetzt wird), der gleiche Melder (gleich, weil nach derselben Norm geprüft) bei einer FSA nach der DIN 14677 dagegen einmal im Quartal und nach manch Herstellerangabe sogar monatlich. Dabei immer schön Prüfgas verwenden; damit reduziert sich die Lebensdauer des Melders ...
Ein Schelm, der hier böses denkt ... ;-))
:Zitat Ende
Soweit ich informiert bin, geht es bei der monatlichen Prüfung nicht um die Funktion des Rauchschalters, sondern um "das sichere Verschließen des Rauch- bzw. Brandabschnittes"
- also um die reine Schließfunktion der Tür.
Das hängt mit der leidigen Thematik "Offenhalten, solange es der Betrieb erfordert" zusammen, da fast alle Betreiber die Türen (auch ohne Grund) ständig offen halten.
Ich kenne keinen Türschließer, der dauerhaft das ganze Jahr (außer zur Prüfung) offen steht, die Tür nach mehreren Jahren sicher schließt.
Auf diese Weise wird der Betreiber "angewiesen" die Tür wenigstens einmal Monatlich zu bewegen!
Ja, sicher, die "älteren Baureihen" besitzen keinen Prüftaster, was dann das Prüfgas notwendig macht. Das ist (im Sinne des Betreibers) äußerst Ärgerlich, aber nicht abwendbar - es sei denn, der Betreiber nutzt die Netzsicherung der FSA als alternatives Auslösekriterium.
Gruß Jens