juristisch / ETB: in Hessen gilt die Richtlinie "Flächen für die Feuerwehr" als Eingeführte Technische Baubestimmung und ist maßgebend (siehe Internet). Sie regelt die Zufahrt nicht gesondert sondern legt fest, wei breit und auf welche Länge eine Fahrspur 5 m breit sein muß, wenn es um eine Kurve geht. Das kann theoretisch aus einer bestimmten Anfahrrichtung sein.
praktisch : mit der DL wollen wir Menschen retten und Löschangriffe vortragen. Beides verträgt keine Warte- und Rangierzeiten. Ob die Feuerwehr von der "richtigen Seite" oder aus der entgegengesetzten Richtung kommt, hängt davon ab, ob sie aus dem Schuppen oder von einer anderen Einsatzstelle kommt. Auch gegen die Einbahnstraße ist zulässig und möglich und wird auch gemacht, wenn man Zeit einsparen kann. Daher: von b e i d e n Seiten vorsehen.
Wichtig: keine Bäume, Lampenmasten, Fahrdrähte im Weg sonst geht die Anleiterei nicht, auch wichtig: Fenster groß genug, daß man an die Personen (evtl. auf der Trage) drankommt und sie sicher auf die Erde kommen.
mfg Schächer / Hessen (ab Mitte Feb veranstalten Feuerwehrverband und IngKH wieder Brandschutzseminare, da kommt auch das Thema ausführlich dran).