Also: Sie planen HEUTE, nach den heutigen Vorschriften.
1. Der Bestand ist so darzustellen, wie er aktuell da ist - ungeachtet, was in früheren Unterlagen steht (die erfahrungsgemöß oft auch nicht stimmen; früher ist man mit dem Brandschutz sorgloser umgegangen.)
2. Der Entwurfsverfasser ist für die richtige Planung verantwortlich und haftet.
3. Es gelten voll die aktuellen Vorschriften. Soweit das z.T.wegen des Bestands nicht errreichbar ist, sollte die Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde gesucht werden.