Ein Schaltschrank macht noch keinen Raum zu einem mit erhöhter Brandgefahr!
(siehe hierzu auch die EltBauVO!).
[In der Konsquenz wäre dann jede Wohnung (Sicherungskasten) und sogar mancher Treppenraum (früher waren hier auch Sicherungskästen erlaubt) Räume erhöhter Brandgefahr - wohl kaum!]
Wenn dem so wäre, müsste der Schaltschrank gegenüber der Lüftungszentrale abgetrennt werden!
Wie schon Herr Schächer ausgeführt hat, gibt es für solch eine Forderung keine Rechtsgrundlage im Baurecht (die Sinnhaftigkeit ist ein anderes Thema).
Die Betonung liegt auch auch bei ERHÖHTER Brandgefahr.
Gruß
C. Lammer