Guten Tag Herr Müller,
wie Herr Schäfer bereits ausgeführt hat, ist baurechtlich in der Regel keine Einstufung gegeben.
Allerdings können sich solche Anforderungen auch aus anderen Rechtsgebieten ergeben. Beispielsweise aus dem Normen- oder Versicherungswesen.
Neben dem Schutz der Umgebung vor der Serverraum (Motiv für den "Raum mit erhöhter Brandlast") kann es auch sinnvoll sein, die Server vor der Umgebung zu schützen.
Da der Ausfall der EDV heute vielfach gravierende Auswirkungen hat, sollte sich die Betrachtung nicht nur auf den Punkt "wo steht das" reduziert werden.
Gruß
C. Lammer