Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Elke Gehrken Guten Morgen,
in unserem Haus, 4-geschossig mit Aufzug, werden regelmäßig zweimal die Woche Zeitungen zum Verteilen gelagert. Meine Frage nun, ist so etwas überhaupt erlaubt? Denn erstens sieht es nicht so schön aus, wenn man den Hausflur betritt, aber viel wichtiger ist es, da Zeitungen, leicht entflammbar sind, ist die Sicherheit der Mieter noch gewährleistet? Die Dame, die diese Zeitungen verteilt, steht auf dem Standpunkt, sie mache das nun schon seit 10 Jahren, und nie wäre etwas passiert. Sie hat zwar auf meine Einwendungen einen Rauchmelder über dem Stapel Zeitungen angebracht, aber, wenn es wirklich mal zu einem Brand kommen sollte, was machen die Menschen, die im 4. Stock wohnen, denn aus der Haustür können sie das Haus nicht mehr verlassen, da liegen ja die Zeitungen.
Gibt es Brandschutzbestimmungen, die genau aussagen, was sich in einem Treppenhaus befinden darf und was nicht?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Elke Gehrken