Sehe ich das richtig,
ich kann 5 (im vorliegenden Fall mit jeweils 70 m³)Lagertanks aus brennbarem Material mit brennbaren, wassergefährdenden Flüssigkeiten (Mineralöl-Wasser-Gemisch, WGK 2) in EINE gemeinsame Auffangwanne stellen,
die Auffangwanne muß nur das Volumen EINES der Tanks fassen können zzgl. 30 cm für Schwerschaum,
und eine BMA ist auch nicht vorgeschrieben?!?
Oder gibt es irgendwo im kleingedruckten noch die Forderung "bei brennbaren Flpüssigkeiten immer mit BMA"??
Wie kann sonst sichergestellt werden, dass nur ein Tank havariert? Wenn 70 m³ Mineralöl brennen bleibt der Tank daneben, obwohl aus PE und 1-2 m entfernt, intakt?
Oder ist das eine Unlogik in der Richtlinie, die man einfach hinnimmt, da es dem Bauherrn Vereinfachungen bringt?
Kennt sich hiermit jemand aus und kann mir mal seine EInschätzung geben?
Danke!