in der M-LAR von 1993 heißt es unter 2.2.1:
Hausanschlußeinrichtungen, Messeinrichtungen und Verteilungen sind gegenüber
- Treppenräumen und Ihren Ausgängen ins Freie durch Bauteile einschließlich Zugangstüren und -klappen mit einer Feuerwiderstandsdauer von mind. 30 Minuten und aus nichtbrennbaren Baustoffen
- allgemein zugänglichen Fluren durch Bauteile einschließlich Zugangstüren und -klappen aus nichtbrennbaren Baustoffen
abzutrennen. Die Zugangstüren und -klappen müssen dichtschließend sein.
in der MRbAaLei von 09-1988 heißt es unter 2.2.1:
Hausanschlußeinrichtugen, Meßeinrichtungen und Verteilungen sind gegenüber den Rettungswegen durch Bauteile einschließlich Zugangstüren und-klappen aus nichtbrennbaren Baustoffen abzutrennen.
hilfts weiter?
mfg
der Feuerteufel